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Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung

Falls Du länger als sechs Wochen krank bist, endet die Lohnfortzahlung Deines Arbeitgebers. Danach erhälst Du nur noch Geld von der Krankenkasse, das 70 Prozent Deines Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent Deines letzten Nettolohns und höchstens 128,63 Euro (Wert 2025) pro Krankheitstag umfasst. Eine längere Erkrankung kann Dich finanziell stark belasten.

Die Höhe Deines Krankentagegeldes bestimmst Du selbst
Das Krankentagegeld hilft Dir, Einkommensausfall bei Krankheit zu vermeiden. Das ist besonders wichtig, wenn Du eine Familie zu unterstützen oder Kredite zu tilgen hast. Du vereinbarst die Höhe Deines Krankentagegeldanspruchs individuell. Der Versicherer kommt für Dich auf, sobald die Lohnzahlung Deines Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Mit einer längeren Karenzzeit kannst Du besonders günstige Beiträge sichern - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld darf nicht mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt werden. Letzteres leistet nur, solange Du tatsächlich stationär im Krankenhaus bist.


Persönliche Beratung zur Krankentagegeldversicherung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!


Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


Persönliche Beratung zur Krankenhaustagegeldversicherung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!